SPD Schwieberdingen

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Hilfen beim Heizen mit Öl und Pellets

Gute Neuigkeiten aus dem Bundestag! Viele haben uns geschrieben, dass sie als private Nutzer:innen von Öl und Holzpellets im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremsen leer ausgehen. Wir haben versprochen, dass wir uns im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, hier eine gerechte Lösung zu finden. Und das ist uns heute gelungen. Wofür wir die letzten Wochen gestritten haben, ist jetzt vereinbart: Neben Gas und Strom sorgen wir jetzt auch für Hilfen bei Öl- und Pelletheizungen bzw. bei sogenannten nicht leitungsgebundenen Brennstoffen, also auch bei Briketts oder Flüssiggas. Das haben wir extra so offengelassen, damit wir allen Lebensrealitäten gerecht werden.

Und wie soll es funktionieren?

Wenn sich die Rechnung im Jahr 2022 (Stichtag 1.12.) im Vergleich zum Referenzwert X mehr als verdoppelt hat und die Differenz über 100 Euro liegt (Bagatellgrenze), sollen 80 Prozent dieser Differenz über der Bagatellgrenze erstattet werden. Der geeignete Referenzwert wird gerade noch mit dem Statistischen Bundesamt ermittelt.

Und die berühmte Villa mit Pool? Wird nicht durchfinanziert! Dafür haben wir eine Obergrenze eingezogen. Privathaushalte sollen maximal 2.000 Euro erstattet bekommen.

Für diese Hilfen bei Öl, Holzpellets und Co. stellen wir den Ländern 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die sind auch für die Auszahlung zuständig. Das Ganze muss jetzt in den nächsten Wochen noch in eine gemeinsame Vereinbarung mit den Bundesländern gegossen werden.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht kommt!

Das Chancen-Aufenthaltsrecht kommt! Das ist eine echte Win-win-Situation für alle: Die Betroffenen selbst, ihre Arbeitgeber:innen und Freund:innen, und für Deutschland, weil diese Menschen unser Land seit Jahren bereichern.

Wer fünf Jahre hier war und nicht straffällig geworden ist, bekommt ein Aufenthaltsrecht und hat dann 18 Monate Zeit, die Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen. Wichtig ist, dass die Identität geklärt und der Lebensunterhalt gesichert ist.

Damit machen wir Schluss mit Kettenduldungen und beenden die unsichere Lage der Menschen, die sich bisher teilweise von Monat zu Monat hangeln mussten. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht geben wir ihnen eine echte Perspektive in Deutschland und leiten den Neuanfang in der Migrationspolitik ein. 

Heute im Bundestag verabschiedet: Das Jahressteuergesetz!

Heute im Bundestag verabschiedet: Das Jahressteuergesetz!

Bürger:innen mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren.  

Im Jahressteuergesetz stecken für viele Entlastungen drin, die für mehr Netto vom Brutto sorgen.

Zum Beispiel haben wir den Abzug für das Arbeiten von zu Hause verbessert und entbürokratisiert.

Statt vorher 120 Tage zu je 5 Euro (=maximal 600 Euro) kann man zukünftig 210 Tage á 6 Euro (= maximal 1.260 Euro) von der Steuer absetzen. Die Regelungen für die Homeoffice-Pauschale und das häusliche Arbeitszimmer werden zusammengeführt. Ein extra Büro ist für den Abzug nicht mehr notwendig.

Der Freibetrag für Zinsen und andere Kapitaleinkünfte steigt von 801 auf 1.000 Euro. Von der Anhebung des sogenannten Sparer-Pauschbetrags profitieren alle, die ein bisschen was angelegt haben.

Der vollständige Sonderausgabenabzug der Altersvorsorgeaufwendungen wird auf das Jahr 2023 vorgezogen. Dies führt für alle Beitragszahler:innen zur Rentenversicherung in den Jahren 2023 und 2024 zu spürbaren Entlastungen.

Auch Alleinerziehende werden stärker bedacht. Der für sie exklusive zusätzliche Steuerfreibetrag wird von 4.008 Euro auf 4.260 Euro angehoben.

Dazu kommen steuerliche Entlastungen für Auszubildende, Bürger:innen mit Solaranlagen und jene, die Mietwohnungen bauen. 

Alles in allem: Mehr Netto vom Brutto. 

Wir begrenzen die Kosten für Strom und Heizung!

Wir begrenzen die Kosten für Strom und Heizung! Wie? Mit 200 Milliarden Euro und diesen zwei Schritten:

1. Der Bund übernimmt die für Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme. Das ist bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossen und kommt automatisch bei jedem/r an.

2. Wir führen ab Januar 2023 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme ein. Die Auszahlung und rückwirkende Verrechnung für Januar und Februar erfolgen ab März 2023. Um diese Preisbremsen kümmern wir uns diese Woche im Bundestag. Sie sollen bis April 2024 laufen.

Wie sehen sie aus? Einfach gesagt, bekommt man jeden Monat einen festen Rabatt. Dieser Rabatt reduziert den neuen, hohen Preis auf einen fixen Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde bei Gas, 9,5 Cent bei Fernwärme und 40 Cent bei Strom - und zwar jeweils für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Moment, Vorjahresverbrauch? Die monatlichen Abschlagszahlungen spiegeln nie den tatsächlichen Verbrauch wieder, sondern richten sich immer nach einer Prognose, die auf dem Verbrauch aus dem Vorjahr beruht.

Zurück zu den Preisbremsen: Jede/r hat also für die 80 Prozent ihres/seines für den Monat veranschlagten Verbrauchs einen gedeckelten Preis bei Gas, Strom und Fernwärme (egal wie hoch der Vertragspreis ist) und zahlt nur auf die jeweils verbleibenden 20 Prozent den aktuellen - vielerorts stark gestiegenen - Vertragspreis. Ganz automatisch, ohne dass man etwas beantragen muss.

Das alles gilt für Privatleute und sonstige Gas- bzw. Stromkund:innen. Für industrielle Großverbraucher gelten Sonderregeln.

Und wer soll das alles bezahlen??
Wir sorgen diese Woche außerdem dafür, dass die Preisbremsen gerecht finanziert werden. Heißt: Konzerne, die hauptsächlich im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätig sind, sollen in diesem und im kommenden Jahr ihre Überschussgewinne versteuern. Denn diese Konzerne profitieren enorm von der Krise und den steigenden Energiekosten. Deshalb ist es nur fair, dass sie auch mithelfen, dass die hohen Energiekosten für alle machbar sind.
 

Das Wahlrecht ab 16 ist da!

Wir senken das aktive Wahlalter bei der Europawahl auf 16 Jahre ab!

Viele junge Menschen sind politisch interessiert, tragen Verantwortung und setzen sich ein. Zudem werden momentan viele Entscheidungen getroffen, die die Zukunft und somit kommende Generationen prägen.

Es ist an der Zeit, den Stimmen junger Menschen mehr politisches Gehör zu verschaffen - auch an den Wahlurnen! Denn junge Menschen haben ein Recht, die Zukunft aktiv mitzugestalten. Deshalb senken wir das aktive Wahlalter zur Europawahl auf 16 Jahre ab.

Als Nächstes wollen wir das Grundgesetz ändern, um auch das aktive Wahlalter für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre zu senken. Dafür setzen wir uns ein!

Wir erhöhen das Kindergeld auf 250 Euro! 

Gute Neuigkeiten! Wir erhöhen das Kindergeld auf 250 Euro! 
Darauf haben sich die Ampel-Fraktionen geeinigt. Die Erhöhung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft!

Damit legen wir bei der Entlastung von Familien nochmal eine Schippe drauf und sorgen für den größten Schritt, den es beim Kindergeld je gab. Besonders für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen ist das eine wichtige zusätzliche monatliche Entlastung.

Für uns als SPD-Fraktion ist das ein starkes und gerade in dieser schwierigen Zeit richtiges Signal für Solidarität und Zusammenhalt in unserem Land.
 

Termine

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13.05.2024, 19:00 Uhr SPD KV LB, GKV

14.05.2024, 19:00 Uhr ASF Kreis LB

21.05.2024, 19:00 Uhr Veranstaltung zum Thema: Strukturwandel, Perspektiven für den Kreis LB

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