Die Pflegereform „Pflegestärkungsgesetz“ 2015 kommt
Oftmals benötigen unsere Angehörigen Hilfe im Alter und werden Hilfs- und Pflegebedürftig. In Schwieberdingen haben wir für diesen Kreis zwei Kleeblatt Pflegeheime. Diese befinden sich in der Stettiner Straße und in der Stuttgarter Straße. Diese Häuser bieten insgesamt 50 Pflegeplätze und 39 betreute Wohnungen.
Doch auch in privaten Haushalten werden viele Menschen im Alter gepflegt. Die pflegenden Angehörigen haben dabei eine große Verantwortung und leisten quasi „im Verborgenen“ eine großartige Arbeit und einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft!
Sowohl für die Betreuung in einer Einrichtung, als auch im privaten Haushalt könnte sich die Pflegelandschaft verändern. Denn die Bundesregierung hat das sogenannte „Pflegestärkungsgesetz 1“ (Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch) beschlossen. Auf Grundlage dieses Kabinettentwurfs (bei dem es sich um einen Gesetzesentwurf handelt) wird es sehr wahrscheinlich im Gesetzgebungsverfahren noch Veränderungen geben. Dennoch lässt sich bereits jetzt erkennen, dass die Pflegelandschaft in Deutschland sich stark verändern könnte. Insgesamt soll das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und Pflegende ausgebaut werden. Menschen, die ein Familienmitglied pflegen, sollen unter anderem bei Sozialbeiträgen besser gestellt werden.
Bereits Anfang des Jahres ist die erste Stufe der Reform von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in Kraft getreten. Doch was soll sich mit dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz ändern? Zentraler Punkt ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Damit verbunden ist ein neues Begutachtungsverfahren.
Aus Pflegestufen werden Pflegegrade. Der neue Bedürftigkeitsbegriff soll sich nicht mehr nach dem zeitlichen Pflegeaufwand orientieren. Maßstab soll in Zukunft der Grad der Selbständigkeit sein. Die vier bisherigen Pflegestufen (0 bis 3) werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Mit dem Pflegegrad 1 soll die Unterstützung früher als bisher beginnen. Mittelfristig könnten bis zu 500.000 Menschen zusätzlich in den Genuss von Pflegeleistungen kommen, schätzt Gröhe. Die Pflegegrade eins bis drei gelten für geringe, erhebliche bzw. schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit. Der Grad vier umfasst schwerste Beeinträchtigungen, bei Grad fünf kommen „besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ hinzu. Bei der Einordnung in einen Pflegegrad wird auf die Alltagskompetenz geachtet , d.h. inwiefern sich der Pflegebedürftige nicht selbst versorgen kann und wie mobil er ist.
Mit beiden Reformen ist eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung verbunden. Bei Stufe eins zu Jahresbeginn stieg er von 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent. 2017 kommt eine weitere Steigerung um 0,2 Punkte hinzu. Beide Erhöhungen bringen zusammen rund fünf Milliarden Euro. Durch die Umstellung entstehen bei der Pflegeversicherung Mehrausgaben – also durch Mehrleistungen für die Pflegebedürftigen und deren Pfleger – von 3,7 Milliarden Euro in 2017 und 2,4 bis 2,5 Milliarden Euro in den Folgejahren. Die Überleitung vom alten ins neue System wird wegen des Bestandsschutzes mit insgesamt gut vier Milliarden Euro zu Buche schlagen, verteilt auf mehrere Jahre. Diese einmaligen Kosten sollen aus der Rücklage der Pflegekasse erbracht werden.
Der geplante Bestandsschutz soll gewährleisten, dass den bisherigen Pflegebedürftigen keine Nachteile erwachsen.
Wann soll die Reform greifen? Nach der Sommerpause soll der Entwurf im Bundestag beraten werden. Der Regelung muss der Bundesrat nicht zustimmen. Zum Teil soll das Gesetz bereits Anfang 2016 formal in Kraft treten, damit genügend Zeit zur Vorbereitung für den Start der neuen Leistungen ab dem 1. Januar 2017 bleibt. Die privaten Sozialdienste sprechen von einem Fortschritt. „Für die meisten Betroffenen werden die Leistungen verbessert.“ Auch der Deutsche Pflegerat begrüßte den Kabinettsbeschluss.
Kritik kam aber vom Sozialverband VdK. Die Präsidentin Ukrike Maschner kritisierte: “Im Gesetz fehlt eine automatische Anpassung an das Preis- und Einkommensniveau.“ Auch für die Deutsche Stiftung Patientenschutz greifen die Pläne zu kurz. "Es fehlt ein Konzept, das die Pflege zukunftssicher und generationengerecht macht", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Bemängelt wurde zudem, dass Heimbewohner medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel durch examinierte Pflegekräfte weiter selber zahlen müssten. Bei Pflegedürftigen daheim komme die gesetzliche Krankenversicherung dafür auf. „Diese Ungleichbehandlung ist verfassungsrechtlich bedenklich“ sagte er, die Stiftung prüfe deshalb eine Verfassungsklage.
Wir sind gespannt, ob und ggf. was sich an dem Kabinettsentwurf noch ändern wird.
Für den SPD-Ortsverein
Peter Schlichting und Jens Hübner